Stage 1 für den TT - 8N 1.8 T (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
180 PS  +30PS (20%) 150 PS
132 kW  +22kW (20%) 110 kW
260 Nm  +50Nm (24%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 4 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Audi TT 1.8 T ist eine effektive Methode, um die Leistungs- und Drehmomentkurven zu optimieren. Sie basiert auf einer intelligenten Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und einer sorgfältigen Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Maßnahmen wird eine effizientere Verbrennung erreicht, die die Leistung des Fahrzeugs spürbar erhöht.

Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungssteigerung ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Hierbei wird das Timing und die Menge des eingespritzten Kraftstoffs so angepasst, dass eine optimale Verbrennung erreicht wird. Diese Optimierung führt zu einer weiteren Erhöhung der Motorleistung und zu einer Verbesserung des Ansprechverhaltens des Motors.

Bei der Durchführung der Leistungssteigerung wird darauf geachtet, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird diese Leistungssteigerung professionell durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Leistungszuwächse zuverlässig und dauerhaft sind. Die Stage 1 Leistungssteigerung ist eine effektive Form des Chiptunings, die das Potenzial des Audi TT 1.8 T voll ausschöpft.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.