TÜV

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Warum ist eine TÜV-Abnahme so wichtig?

Polizeikontrollen werden heutzutage immer häufiger durchgeführt, besonders bei getunten Fahrzeugen. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, sein Auto StVZO-konform umzubauen oder zu tunen.

Tuning kann das Aussehen und die Leistung des Autos verbessern, aber es kann auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Daher ist es wichtig, dass Änderungen von einer unabhängigen Stelle wie dem TÜV überprüft werden.

Eine bestandene TÜV-Abnahme ist ein Indikator für ein zulässiges und sicheres Auto und vermeidet unerwartete Bußgelder oder die Gefahr, dass das Fahrzeug stillgelegt wird. Kurz gesagt, eine erfolgreiche TÜV-Abnahme ist unerlässlich für jeden Tuner.

Gutachten für Leistungssteigerungen

Wir haben Gutachten für Leistungssteigerungen und Motorumbauten zahlreicher VW- und Audi-Modelle erstellen lassen. Für eine reibungslose TÜV-Abnahme ist es wichtig, dass die verbaute Hardware mit unseren Gutachten übereinstimmt. In den meisten Gutachten wurden Kombinationen wie Leistung, geänderte Abgasanlage (meist unsere Abgasanlagen) und Ansaugungen gemeinsam geprüft.

Wir verkaufen keine Abgasgutachten!

Hier ein kleiner Auszug aus den uns vorliegenden Gutachten:

  • VW Golf 8 GTI und R bis 540 PS
  • VW Golf 7 GTI und R bis 540 PS
  • VW Golf 5 und 6 GTi bis 390 PS
  • Audi RS6 und RS7 4G bis 850 PS
  • Audi RS3 8V bis 628 PS
  • VW R32 Kompressor und Turboumbauen
  • VW VR6 Kompressor und Turboumbauten
  • 1,8T Umbauten Golf 1-3
  • VW Lupo auf 1,8T
  • Golf 1 G60 Umbau
  • Golf 1 VR6 Umbau
  • Golf 2 Vr6 Umbau
  • Golf 2 VR6 Turbo Umbau
  • Polo AW IS38 Umbau
  • G60 Leistungssteigerung
  • 1.8T Leistungssteigerung bis 450PS
  • Und viele mehr

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Einzelabnahme / Sonderabnahme

Unter dem Begriff Einzelabnahme oder auch Sonderabnahme versteht man, die Abnahme eines Fahrzeugumbaus, für die in der gebauten Zusammenstellung keine einfache Abnahme nach §19.3 möglich ist.

Beispiel:

Wir nehmen einen Golf 7 mit folgenden Änderungen

  • Fahrwerk mit Gutachten §19.3
  • Felgen mit Gutachten §19.3

In dem Fall sind beide Gutachten auf einem Serienfahrzeug entstanden, der Prüfer der jetzt die technische Abnahme erstellt muss die Zusammengehörigkeit per Einzelbegutachtung nach §19.2 durchführen.

Aufwendiger wird es in diesem Beispiel:

Fahrzeug Golf 7 GTI mit folgenden Änderungen

  • Abgasanlage mit EG Zulassung
  • Downpipe mit EG Zulassung
  • Ansaugung mit Teilegutachten
  • Leistungssteigerung mit Teilegutachten

In diesem Fall muss zur Abnahme der kompletten Bauteile eine Geräuschmessung gefahren werden. Die im Fahrzeugschein hinterlegten Stand- und Fahrgeräusche müssen eingehalten werden.

Ja nach Erstzulassung des Fahrzeugs muss nach neuem oder altem Messverfahren verfahren werden. Hierbei handelt es sich um eine Einzelabnahme nach § 19.2.

Bei allen Fahrzeugumbauten ist zu beachten das durch den Umbau, z.B. auf einen anderen Motor keine Verschlechterung der Abgasnorm des Fahrzeugs vorliegt.

Beispiel: Umbau eines Euro 4 Motors auf einen Euro 3 Motor. Hier wäre eine Verschlechterung der Abgasnorm und somit nicht eintragbar.

Für alle Bauteile die Leistung und Geräuschwerte beeinflussen, müssen die nötigen Unterlagen wie Teilegutachten, EG oder Prüfberichte vorhanden sein.

Fahrzeuge aus Hessen

In Hessen werden alle TÜV-Abnahmen und Einzelbegutachtungen über die sogenannte Bündelungsbehörde abgewickelt, die an den Standorten Marburg und Fulda ansässig ist. Einige Zulassungsstellen, wie beispielsweise Frankfurt, haben ebenfalls eigene Abteilungen für diese Angelegenheiten. Die Bündelungsbehörde entscheidet auf Grundlage der vom Prüfer bereitgestellten Dokumentation, ob ein Fahrzeug in Hessen zugelassen werden kann.

Es gibt mehrere wichtige Punkte, die bei Fahrzeugen aus Hessen zu beachten sind: Es ist entscheidend, sich im Vorfeld über die Eintragbarkeit von Tuning-Artikeln zu informieren, insbesondere bei Leistungssteigerungen. Die Zulässigkeit von Abgasanlagen mit dB-Erhöhungen ist in Hessen nur bei einem Grenzwert von 3 dB im Standgeräusch und 2 dB im Fahrgeräusch garantiert, sofern dieser Grenzwert bei der Erstzulassung eingehalten wurde. Räder, Reifen und Fahrwerkskombinationen müssen bei Leistungssteigerungen durch eine Einzelabnahme begutachtet werden.

Bei Leistungssteigerungen, Bremsumbauten oder Einzelabnahmen ist zudem eine Haupt- oder Abgasuntersuchung im Rahmen der technischen Abnahme erforderlich. Ausnahmen gelten für Leistungssteigerungen nach §19.3. Sämtliche bereits im Fahrzeugschein verzeichneten Abnahmen müssen bei einer neuen Abnahme erneut begutachtet werden. Daher ist es wichtig, im Vorfeld zu klären, ob eine Abnahme überhaupt möglich ist, insbesondere wenn bereits frühere technische Abnahmen durchgeführt wurden.

BREMSENUMBAUTEN

Beim Umbau der Bremsanlage, zum Beispiel auf Porsche-Bremssättel, ist es erforderlich, ein Gutachten oder einen technischen Bericht für den verwendeten Satteladapter vorzulegen. Je nach Gutachten kann es notwendig sein, die Bremsanlage im Fahrversuch gemäß dem VdTÜV-Merkblatt 751 zu überprüfen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Änderungen den Anforderungen entsprechen und eine sichere Fahrt gewährleisten.

Bei Motorumbauten ist zu beachten, dass eine Abnahme ohne Bremsenprüfung nur bis zu einer Mehrleistung von 20% möglich ist, zum Beispiel bei einer Bremse aus dem Golf VR6 mit einer Serienleistung von 190 PS +20%.

Katalysatoren

Der Katalysator ist der Hauptbestandteil eines G-Kat-geregelten Motors.

Es gibt Sportkatalysatoren, die mit einer EG- oder ECE-Nummer versehen sind. Es ist wichtig zu überprüfen, dass die Nummer auf dem Katalysator mit dem verwendeten Motortyp (Verwendungsliste) übereinstimmt. Ohne einen entsprechenden Abgasnachweis ist es nicht möglich, einen Katalysator per Einzelabnahme einzutragen. Unsere Gutachten beziehen sich auf eine Vielzahl von bereits geprüften Sportkatalysatoren. Vor einem Umbau ist es ratsam, sich über die Verwendungsmöglichkeiten bestimmter Katalysatoren zu informieren.

Die im Internet verkauften Sportkatalysatoren mit sogenannter E-Prüfnummer und einer Herstellerbescheinigung, in der eine Abgasnorm beschrieben steht, reichen nicht als Nachweis aus!

Abgasanlagen

Eine selbstgebaute Abgasanlage ist eintragbar, wenn die verwendeten Schalldämpfer mit einer EG- oder ECE-Nummer versehen sind. Erst dann kann die Abgasanlage per Geräuschmessung abgenommen werden.

Bei Leistungssteigerungen mit EG-Zulassung der Abgasanlagen ist eine Geräuschmessung erforderlich. Vorab muss geklärt werden, ob je nach Baujahr des Fahrzeugs das alte oder neue Messverfahren angewendet werden muss.

Es ist wichtig, dass die im Fahrzeugschein hinterlegten Geräuschwerte auch bei der Einzelabnahme der Anlage nicht überschritten werden. Die Grenzwerte für Fahrgeräusche sind bei Fahrzeugen ab Baujahr 1995:

  • Bei Schaltfahrzeugen 75 dB(A)
  • Bei Automatikfahrzeugen 74 dB(A)

Bei der Standgeräuschmessung wird eine Messtoleranz von ca. 5 dB(A) zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass der Serienwert des Fahrzeugs, z. B. 80 dB(A), plus 5 dB(A) maximal erreicht werden dürfen. Bei einem Wert von 6 dB(A) oder höher ist das Fahrzeug bei der Messung durchgefallen.

Die Preise für Geräuschmessungen variieren je nach benötigtem Messverfahren und liegen zwischen 360 und 1200 Euro.

Felgen / Reifen

Für die Abnahme einer Rad-Reifen-Kombination wird ein Teilegutachten oder eine beschriebene Radfestigkeit benötigt. Die Radfestigkeit muss von einer in der EU ansässigen Prüforganisation erstellt worden sein. Bei Reifen ist zu beachten, dass in dem Felgengutachten der verwendete Reifen (Reifenbreite) geprüft wurde, da der TÜV einen sogenannten Impact-Test durchführt. Wird ein schmalerer Reifen als im Gutachten geprüft verwendet, benötigt dieser Reifen diesen Test. Eine Reifenfreigabe des Herstellers ist nicht ausreichend, da der Reifenhersteller diesen Test auf dem verbauten Rad nicht nachweisen kann.

Informationen zum Testablauf und die Möglichkeit, einen Test in Auftrag zu geben, finden Sie auf der Seite https://www.pfeil-automotive.com/leistungen/felgenhornpruefung

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