TÜV Sonderabnahmen

Was ist eine Sonderabnahme?

Unter dem Begriff Einzelabnahme oder auch Sonderabnahme versteht man, die Abnahme eines Fahrzeugumbaus, für die in der gebauten Zusammenstellung keine einfache Abnahme möglich ist.

Zum Beispiel: Ein Fahrwerk mit Teilegutachten, dazu ein paar Felgen mit Teilegutachten, allerdings ist diese Kombination weder im Fahrwerks noch Felgengutachten geprüft, also ist diese Abnahme eine Sonderabnahme!

Abgasanlage mit EG Zulassung ist verbaut, jetzt kommt aber eine Leistungssteigerung hinzu! In dem Fall muss

  • Geräuschverhalten
  • Leistung

Geprüft werden, als Sonderabnahme!

Eine Sonderabnahme heisst nicht, das alles in jeder Zusammenstellung eintragbar ist!

Achten Sie bitte beim Kauf von Tuningartikeln auf ABE/EWG/EG Zulassungen oder fragen Sie uns in welcher Zusammenstellung ein Umbau abnehmbar ist.

Was geht auf keinen Fall?

  • Verschlechterung der Abgasnorm
  • Getönte Seitenscheiben vorne
  • Abgasanlagen, welche die Geräuschwerte verschlechtern
  • Überstehende Räder
  • Schleifende Räder
  • Fahrzeugumbauten, die nicht die Bestimmungen der STVZO erfüllen
  • Nachrüstxenonscheinwerfer
  • Eigenbaubremsadapter mit Materialschein aus dem Großhandel
  • Entfernung der Fahrgestellnummer ohne Nachweis eines TÜV-Sachverständigen

Ablauf einer Sonderabnahme

Laden Sie sich unser TÜV-Formular herunter und füllen Sie es vollständig aus. (Gerne können Sie das auch direkt am Rechner machen). Suchen sie wenn nötig aussagekräftige Bilder und sonstige Dateien die relevant sind zusammen und schicken Sie alles im *.zip Format an info@slstuning.de

Bitte beachten Sie:
Bei Terminvergabe vergeben wir dafür einen Auftrag

Terminabsagen sind uns mindestens
2 Tage vor Prüftermin mitzuteilen!

Da wir auf unserer Prüfstelle ebenfalls für Ihr Fahrzeug einen Termin vereinbaren und das Tüvpersonal nach Terminen die Zeit freihält. Fahrzeuge, die durch Mängel die Abnahme nicht bestehen, berechnen wir 80% der Abnahmesumme, bei Wiedervorführung mit behobenen Mängeln fallen die restlichen 20% der Gesamtsumme an. Die Wiedervorführung muss innerhalb von 4 Wochen geschehen, andernfalls wird die Abnahmesumme erneut voll berechnet.

Wir benötigen je nach Art und Umfang der Abnahme ca. 4-7 Stunden. Bei Fahrzeugen mit Geräuschmessungen oder Bremsenprüfungen nach VDTüv Merkblatt 751 benötigen wir 2-3 Tage, da diese Prüfungen Wetterabhängig sind

Leistungssteigerungen

Leistungssteigerungen
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Abgasanlagen

TÜV Abgasanlagen
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