Stage 1 für den up! - AA 1.0 TSI - OPF (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
115 PS  +25PS (28%) 90 PS
85 kW  +18kW (28%) 66 kW
205 Nm  +45Nm (28%) 160 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den VW up! 1.0 TSI - OPF (90PS) handelt es sich um ein umfangreiches Chiptuning-Paket. Es umfasst eine Reihe von Optimierungen, die eine deutliche Verbesserung der Motorleistung erzielen. Besonders hervorzuheben ist die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch diese Anpassung wird der Ladedruck erhöht, was zu einer gesteigerten Motorleistung führt.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistungssteigerung ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch diese Maßnahme kann das volle Potenzial des Motors ausgeschöpft werden. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan, um eine optimale Verbrennung und damit höchstmögliche Leistung zu gewährleisten.

Im Lieferumfang der Stage 1 Leistungssteigerung ist selbstverständlich auch die Montage inklusive. Zusätzlich wird die V-Max Aufhebung vorgenommen. Bei uns erhalten Kunden somit ein rundum sorglos Paket, das keine Wünsche offen lässt und den VW up! 1.0 TSI - OPF (90PS) zu einer echten Fahrmaschine macht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.