Stage 1 für den Sharan II - 7N 2.0 TSI (220PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
280 PS  +60PS (27%) 220 PS
206 kW  +44kW (27%) 162 kW
420 Nm  +70Nm (20%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
820,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 689,08 €

Beschreibung Stage 1

Für den Sharan II - 7N 2.0 TSI bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung, die das Fahrzeug auf eine neue Ebene der Performance hebt. Mit dieser Leistungssteigerung wird das Potential des Motors voll ausgeschöpft, indem die elektronischen Ladedruckkennlinien neu programmiert, der Ladedruck erhöht und die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert werden.

Die mit der Stage 1 Leistungssteigerung einhergehende V-Max Aufhebung verschafft dem Fahrzeug eine verbesserte Höchstgeschwindigkeit. Zudem ist eine DSG DQ250 Optimierung möglich, die das Fahrverhalten zusätzlich verfeinert.

Um die maximale Leistung zu erzielen, empfehlen wir bei uns die Verwendung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Die Leistungsangaben unserer Chiptuning-Lösung beziehen sich auf diese Kraftstoffqualität.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • DSG DQ250 Optimierung möglich
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Getriebe-Anpassung Stufe 1

Bestehend aus Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
280,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 2

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
380,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 3

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung, Kickdown, Schaltzeiten, Zwangsschalten, Pumpendruck und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
480,00 € inkl. 19% USt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.