Stage 1 für den Polo V - 6R/6C 1.6 TDI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +30PS (29%) 105 PS
99 kW  +22kW (29%) 77 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Polo V 1.6 TDI, eine effektive Methode, um die Leistung Ihres Fahrzeugs zu steigern. Der Prozess beginnt mit der Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Durch diese Anpassungen wird eine effektivere Brennstoffzufuhr ermöglicht, was zu einer verbesserten Motorleistung führt.

Parallel dazu wird der Ladedruck erhöht. Dies führt zu einer besseren Luftzufuhr zum Motor, was wiederum die Verbrennungseffizienz verbessert. Das Ergebnis? Eine signifikante Leistungssteigerung, die Sie auf der Straße spüren werden. Und das Beste daran? Bei uns sind die Kosten für die Montage bereits inklusive. Keine versteckten Gebühren oder zusätzlichen Kosten.

Darüber hinaus beinhaltet die Leistungssteigerung auch eine V-Max Aufhebung. Dies ermöglicht es dem Fahrzeug, seine volle Geschwindigkeitspotenzial auszuschöpfen, unabhängig von eventuellen werkseitigen Beschränkungen. Und als zusätzlicher Bonus kann durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftreten. Das bedeutet, dass Sie nicht nur mehr Leistung, sondern auch eine effizientere Kraftstoffnutzung erhalten.

Chiptuning und Leistungssteigerung sind bei uns mehr als nur Begriffe - sie sind ein Versprechen für eine bessere, stärkere und effizientere Fahrerfahrung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.