Stage 1 für den Passat B6 - 3C 1.6 TDI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +30PS (29%) 105 PS
99 kW  +22kW (29%) 77 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Passat B6 1.6 TDI ist eine technische Optimierung, die sich vor allem auf die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs auswirkt. Dabei liegt der Fokus auf der Verbesserung der elektronischen Einspritzkennfelder und der Erhöhung des Ladedrucks. Das Chiptuning ermöglicht eine signifikante Leistungssteigerung, die sich in einer erhöhten Beschleunigung und einer verbesserten Fahrdynamik bemerkbar macht.

Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung. Damit ist es möglich, die Höchstgeschwindigkeit des Passat B6 1.6 TDI über die ursprüngliche Werksbeschränkung hinaus zu erhöhen. Zudem wird durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen, je nach Fahrweise, eine Kraftstoffersparnis erzielt. Dies trägt nicht nur zu einer verbesserten Effizienz bei, sondern schont auch den Motor und verlängert dessen Lebensdauer.

Bei uns ist die Montage der Stage 1 Leistungssteigerung im Preis inbegriffen. Unsere Experten sorgen für eine fachgerechte und sichere Installation, sodass das Fahrzeug bereits kurze Zeit nach der Leistungssteigerung wieder einsatzbereit ist. So ermöglicht die Stage 1 Leistungssteigerung für den Passat B6 1.6 TDI eine direkte und effektive Leistungssteigerung, die den Fahrspaß merklich erhöht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.