Stage 1 für den Passat B6 - 3C R36 (299PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
317 PS  +18PS (6%) 299 PS
233 kW  +13kW (6%) 220 kW
380 Nm  +20Nm (6%) 360 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Bei unserer Stage 1 Leistungssteigerung handelt es sich um eine maßgeschneiderte Modifikation für den VW Passat B6 R36. Ziel ist es, die bereits beeindruckende Leistung dieses Fahrzeugs weiter zu optimieren. Mit einer Leistungssteigerung steigern wir nicht nur die Leistung, sondern verbessern auch das allgemeine Fahrverhalten.

Das Herzstück dieser Leistungssteigerung ist das Chiptuning. Durch präzise Anpassungen an der Motorsteuerung können wir die Leistung und das Drehmoment des Fahrzeugs deutlich erhöhen. Dies führt zu einem spürbaren Unterschied in der Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns steht die Langlebigkeit des Motors im Vordergrund, daher empfehlen wir die Verwendung hochwertiger Kraftstoffe, um das volle Potenzial der Leistungssteigerung ausschöpfen zu können.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Getriebe-Anpassung Stufe 1

Bestehend aus Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
280,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 2

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
380,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 3

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung, Kickdown, Schaltzeiten, Zwangsschalten, Pumpendruck und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
480,00 € inkl. 19% USt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.