Chiptuning Stage 1 für den Lupo - 6X/6E 1.2 TDI 3L (61PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
86 PS  +25PS (41%) 61 PS
63 kW  +18kW (41%) 45 kW
195 Nm  +55Nm (39%) 140 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
480,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 403,36 €

Beschreibung Stage 1

Wer seinem Lupo 1.2 TDI 3L eine optimierte Leistung verpassen möchte, ist bei uns genau richtig. Mit unserer speziellen Leistungssteigerung bieten wir eine effektive Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies ermöglicht eine verbesserte Performance und eine höhere Leistungsfähigkeit des Motors. Zusätzlich erhöhen wir den Ladedruck, um die Leistung Ihres Fahrzeugs zu maximieren.

Die Kosten für die Montage sind selbstverständlich im Preis inbegriffen. Unsere Experten kümmern sich um die gesamte Installation und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug perfekt abgestimmt ist. Zudem heben wir die V-Max auf. Damit wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben und Ihr Fahrzeug kann sein volles Potenzial entfalten.

Eine besondere Eigenschaft unserer Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis. Mit unserer Leistungssteigerung profitieren Sie nicht nur von mehr Leistung, sondern auch von einer effizienteren Nutzung des Kraftstoffs.

Unser spezielles Chiptuning ist die ideale Lösung für alle, die das Optimum aus ihrem Lupo 1.2 TDI 3L herausholen wollen. Bei uns erhalten Sie höchste Qualität und professionelle Expertise.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.