Stage 1 für den Golf VI - 5K1 2.0 TDI (110PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
145 PS  +35PS (32%) 110 PS
107 kW  +26kW (32%) 81 kW
330 Nm  +80Nm (32%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Bei uns erhalten Sie für Ihren Golf VI 2.0 TDI eine Stage 1 Leistungssteigerung. Diese umfasst eine gründliche Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Durch eine gezielte Anpassung des Ladedrucks erhöht sich die allgemeine Leistung des Fahrzeugs.

Ein weiterer Vorteil unserer Leistungssteigerung ist die Inklusion der V-Max Aufhebung. Dies bedeutet, dass die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufgehoben wird, was zu einer höheren Höchstgeschwindigkeit führt.

Ebenso wichtig ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies kann zu einer Kraftstoffersparnis führen, abhängig von der Fahrweise. Sowohl die Kosten für die Montage als auch die Durchführung des Chiptunings sind in unserem Angebot inklusive.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Getriebe-Anpassung Stufe 1

Bestehend aus Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
280,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 2

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
380,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 3

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung, Kickdown, Schaltzeiten, Zwangsschalten, Pumpendruck und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
480,00 € inkl. 19% USt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.