Stage 1 für den Golf II - 19E/1G1 G60 (160PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +30PS (19%) 160 PS
140 kW  +22kW (19%) 118 kW
250 Nm  +25Nm (11%) 225 Nm
  • Einbaudauer: 3h
  • TÜV: möglich
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 294,12 €

Beschreibung Stage 1

Wenn du einen echten Klassiker wie den Golf II G60 dein Eigen nennst und auf der Suche nach einer effektiven Leistungssteigerung bist, dann bist du bei uns genau richtig. Wir bieten eine speziell abgestimmte Leistungssteigerung für dein Fahrzeug, die dir eine spürbar verbesserte Performance ermöglicht, ohne dabei die Alltagstauglichkeit deines Golf II G60 zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungssteigerung beinhaltet ein 70mm Aluminium-Laderrad, das beschichtet ist, um eine optimale Haltbarkeit und Effizienz zu gewährleisten. Weiterhin nehmen wir einen Umbau des Riemenspanners vor, um die Kraftübertragung zu verbessern und das Potenzial deines Motors voll auszuschöpfen. Auch ein Chip mit geänderten Zündkennfeldern und Kraftstoffkennlinien ist Teil unserer Leistungssteigerung. Dieses Chiptuning optimiert das Ansprechverhalten deines Motors und sorgt für eine verbesserte Kraftstoffeffizienz.

Ergänzend dazu umfasst unsere Leistungssteigerung vier angepasste Zündkerzen mit niedrigem Wärmewert. Diese sorgen für eine stabile Zündung auch bei hohen Lasten und verbessern so die Leistung und Zuverlässigkeit deines Golf II G60. Wichtig zu wissen: Unsere Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Damit garantieren wir, dass die Leistungssteigerung unter optimalen Bedingungen erfolgt und du das Beste aus deinem Golf II G60 herausholen kannst.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • Laderrad 70mm Aluminium beschichtet
  • Umbau des Riemenspanners
  • Chip mit geändertem Zündkennfeldern und Kraftstoffkennlinien
  • 4 angepasste Zündkerzen mit niedrigem Wärmewert

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.