Stage 1 für den Corrado - 53i VR6 (190PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
201 PS  +11PS (6%) 190 PS
148 kW  +8kW (6%) 140 kW
257 Nm  +12Nm (5%) 245 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 294,12 €

Beschreibung Stage 1

Für den VR6 53i bietet eine spezielle Leistungssteigerung eine erhebliche Verbesserung der Fahrleistung. Dies wird durch eine Änderung des Zünd- und Einspritzkennlinien über das Steuergerät erreicht, besser bekannt als Chiptuning. Dieses Verfahren ermöglicht es, die Motorleistung erheblich zu erhöhen, ohne die mechanischen Komponenten des Motors zu verändern.

Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Dadurch ist es möglich, die volle Leistung des Motors zu nutzen und eine optimale Verbrennung zu erreichen. Die Verwendung von Hochoktan-Kraftstoff ermöglicht es zudem, den Motor vor vorzeitigem Verschleiß und Schäden zu schützen, die durch eine unzureichende Verbrennung verursacht werden könnten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehzahlbegrenzers auf 7000 U/min. Dies ermöglicht es dem Fahrer, die maximale Leistung des Motors auf einer breiteren Drehzahlbandbreite zu nutzen und so die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu erhöhen. Bei uns wird durch diese Maßnahmen eine deutliche Verbesserung der Fahrleistung und Fahrvergnügen erreicht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • Änderung des Zünd- und Einspritzkennlinien über Steuergerät
  • Anhebung Drehzahlbegrenzer auf 7000 Umin

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.