Stage 1 für den Caddy - 2K 2.0 TDI (110PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
140 PS  +30PS (27%) 110 PS
103 kW  +22kW (27%) 81 kW
315 Nm  +65Nm (26%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 4 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Caddy 2K, 2.0 TDI, bietet eine umfassende Optimierung des Fahrzeugs. Der Fokus liegt auf der Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und der Erhöhung des Ladedrucks. Dies führt zu einer signifikanten und spürbaren Leistungssteigerung.

Die Montage erfolgt bei uns und ist bereits im Preis inbegriffen. Eine sorgfältige und fachgerechte Installation ist hierbei selbstverständlich und garantiert die optimale Umsetzung der Leistungssteigerung. Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung, die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs wird also nicht mehr elektronisch begrenzt.

Ein besonderer Mehrwert dieser Leistungssteigerung ist die potenzielle Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann, je nach Fahrweise, eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Dies macht die Stage 1 Leistungssteigerung nicht nur zu einer Option für mehr Leistung, sondern auch für effizienteres Fahren. Das Chiptuning des Caddy 2K, 2.0 TDI, bietet also eine rundum gelungene Optimierung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.