Stage 1 für den Scala 1.0 TSI - OPF (95PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +25PS (26%) 95 PS
88 kW  +18kW (26%) 70 kW
225 Nm  +50Nm (29%) 175 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Skoda Scala 1.0 TSI - OPF ist kein gewöhnliches Tuning. Es handelt sich um eine gezielte Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dies bringt eine spürbare Erhöhung des Ladedrucks mit sich, was die Leistung merklich steigert. Zusätzlich zur Verbesserung des Ladedrucks wird bei uns auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dieses Chiptuning sorgt hierbei für eine effizientere Verbrennung und verbessert die allgemeine Motorleistung.

Die Kosten für die Montage sind in unserem Angebot bereits inbegriffen. Es fallen also keine zusätzlichen Gebühren für die Installierung der Leistungssteigerung an. Ein weiterer Vorteil dieses Tunings ist die Aufhebung der V-Max. Dies ermöglicht eine deutlich höhere Endgeschwindigkeit und bringt das volle Potential des Motors zum Vorschein.

Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies stellt sicher, dass der Motor auch nach der Leistungssteigerung zuverlässig und effizient läuft. Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Skoda Scala 1.0 TSI - OPF bringt eine deutliche Leistungssteigerung mit sich, ohne dabei auf Zuverlässigkeit und Effizienz zu verzichten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.