Stage 1 für den Leon I - 1M1 1.8 T Cupra R (224PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
259 PS  +35PS (16%) 224 PS
190 kW  +26kW (16%) 165 kW
350 Nm  +70Nm (25%) 280 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Beim Leon 1M1 1.8 T Cupra R handelt es sich um ein Fahrzeug, das durchaus Potenzial für eine Leistungssteigerung bietet. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird dieses Potenzial optimal ausgeschöpft.

Die Leistungssteigerung umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, wodurch eine Erhöhung des Ladedrucks erreicht wird. Dies sorgt für eine verbesserte Leistungsentfaltung und eine gesteigerte Motorperformance. Zusätzlich erfolgt eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Maßnahme verbessert das Ansprechverhalten des Motors und trägt zur Leistungssteigerung bei.

Ein weiterer Teil der Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max, was für eine gesteigerte Höchstgeschwindigkeit sorgt. Bei uns wird jedoch nicht nur die reine Leistung erhöht, sondern auch auf eine optimale Abstimmung der Komponenten geachtet. Die Leistungsangaben unserer Leistungssteigerung beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Nur so kann die optimale Leistung erzielt und die Langlebigkeit des Motors gewährleistet werden.

Die Leistungssteigerung durch Chiptuning ist bei uns mehr als nur eine simple Erhöhung der Motorleistung. Es handelt sich vielmehr um eine umfassende Optimierung, die das Fahrerlebnis verbessert und die Leistungsfähigkeit des Leon 1M1 1.8 T Cupra R auf ein neues Level hebt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.