Unsere Stage 1 für den Altea 1.2 TSI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
130 PS  +25PS (24%) 105 PS
96 kW  +18kW (24%) 77 kW
220 Nm  +45Nm (26%) 175 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Altea 1.2 TSI bringt deutliche Vorteile mit sich. Sie umfasst eine umfassende Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dies führt zu einer Erhöhung des Ladedrucks und zu einer optimierten Zünd- und Einspritzelektronik. Das Chiptuning dieser Elemente führt zu einer spürbaren Leistungssteigerung des Fahrzeugs. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen. Keine versteckten Kosten, keine zusätzlichen Überraschungen. Als zusätzlicher Bonus wird die V-Max Aufhebung inklusive angeboten. Das bedeutet, dass die künstliche Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufgehoben wird, wodurch das volle Potenzial des Altea 1.2 TSI zum Vorschein kommt.

Es ist klar, dass die Stage 1 Leistungssteigerung einen deutlichen Unterschied in der Performance des Altea 1.2 TSI bewirkt. Es ist eine Investition in die Kraft und Effizienz des Fahrzeugs, die sich bei jedem Drücken des Gaspedals bemerkbar macht. Ohne Zweifel bietet diese Leistungssteigerung ein optimiertes Fahrerlebnis.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.