Stage 1 für den Corsa E 1.6 Turbo OPC (207PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
227 PS  +20PS (10%) 207 PS
167 kW  +15kW (10%) 152 kW
285 Nm  +40Nm (16%) 245 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Corsa E 1.6 Turbo OPC, bringt eine spürbare Verbesserung der Leistung und des Fahrverhaltens. Durch die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks, wird eine effizientere Verbrennung erreicht. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung der Motorleistung.

Zusätzlich zur Ladedruckanpassung wird bei uns auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies ermöglicht eine effizientere Kraftstoffzufuhr und eine verbesserte Verbrennung, was zu einer weiteren Leistungssteigerung führt. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Optimierungen auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan ausgelegt sind. Die Verwendung von Kraftstoffen mit niedrigerer Klopffestigkeit kann das Leistungssteigerungspotenzial einschränken.

Bei uns steht die Qualität im Vordergrund, daher wird jedes Chiptuning individuell auf das Fahrzeug abgestimmt. Die Leistungssteigerung ist nicht nur auf dem Papier spürbar, sondern auch auf der Straße. Die verbesserte Motorleistung und das optimierte Fahrverhalten bieten eine neue Dimension des Fahrerlebnisses. Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Corsa E 1.6 Turbo OPC ist eine lohnende Investition für jeden Tuning-Enthusiasten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.