Stage 1 für den GLA - X 156 GLA 180 (109PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
139 PS  +30PS (28%) 109 PS
102 kW  +22kW (28%) 80 kW
320 Nm  +60Nm (23%) 260 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den GLA 180 bietet eine bemerkenswerte Verbesserung der Motorleistung. Durch die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks wird die Leistung spürbar gesteigert. Dies ist keine bloße Theorie, sondern ein messbarer, fühlbarer Unterschied im Fahrverhalten.

Im Rahmen unseres Angebots ist die Montage im Preis inbegriffen. Unsere Experten kümmern sich um die fachgerechte Installation und sorgen dafür, dass die Leistungssteigerung optimal auf Ihr Fahrzeug abgestimmt ist. Zusätzlich zur Leistungssteigerung wird auch die V-Max-Aufhebung durchgeführt. Hierdurch wird die maximale Geschwindigkeit, die Ihr Fahrzeug erreichen kann, nicht mehr elektronisch begrenzt.

Ein weiterer Nutzen der Leistungssteigerung ist die potenzielle Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei entsprechender Fahrweise der Kraftstoffverbrauch reduziert werden. Das Chiptuning des GLA 180 ist somit nicht nur eine Verbesserung der Performance, sondern auch eine wirtschaftliche Überlegung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.