Stage 1 für den E - 238 E 220 (194PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
224 PS  +30PS (15%) 194 PS
165 kW  +22kW (15%) 143 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Im Zentrum unseres Angebots für das E 220 Modell steht die Leistungssteigerung Stage 1, die sich durch den Einsatz von Chiptuning und zahlreichen Optimierungen auszeichnet. Die speziell ausgearbeitete Leistungssteigerung zielt darauf ab, das volle Potenzial Ihres Fahrzeugs zu entfesseln und eine verbesserte Fahrperformance zu ermöglichen.

Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks sind zentrale Elemente der Leistungssteigerung. Sie führen zu einer deutlichen Anhebung der Leistung und des Drehmoments, insbesondere in den unteren Drehzahlbereichen. Dies kann je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis führen, was neben der gesteigerten Leistung einen weiteren Vorteil darstellt.

Unser Angebot umfasst nicht nur die Leistungssteigerung, sondern auch die Montage, die im Preis inbegriffen ist. Zudem ist eine V-Max Aufhebung inklusive, wodurch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr elektronisch begrenzt ist. Bei uns erhält der Kunde somit ein Rundum-Paket, das auf die Verbesserung der Fahrleistung abzielt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.