Stage 1 für den CLS - 218 CLS 500 (408PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
480 PS  +72PS (18%) 408 PS
353 kW  +53kW (18%) 300 kW
750 Nm  +150Nm (25%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.650,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.386,55 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den CLS 500 (408PS) ist auf technischer Seite eine gelungene Optimierung für jeden ambitionierten Tuner. Durch die Anpassung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks wird eine effiziente Leistungssteigerung erzielt.

Der Schlüssel zur Optimierung liegt in der Zünd- und Einspritzelektronik. Mit einer gezielten Anpassung dieser Komponenten wird das Potenzial des Fahrzeugs voll ausgeschöpft und die Leistung gesteigert. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Mit der richtigen Betankung wird also die optimale Leistung erreicht.

Ein weiterer essenzieller Bestandteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung. Hierbei wird die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben, was eine höhere Endgeschwindigkeit ermöglicht. In Kombination mit den anderen Komponenten des Chiptunings ergibt sich eine spürbare Leistungssteigerung, die den CLS 500 (408PS) zu einem noch leistungsstärkeren Fahrzeug macht. Bei uns erhalten Sie diese umfassende Leistungssteigerung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.