Stage 1 für den A - W177 A 250 - OPF (224PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
259 PS  +35PS (16%) 224 PS
190 kW  +26kW (16%) 165 kW
400 Nm  +50Nm (14%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 4 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für die A 250 - OPF (224PS) ist eine fundierte und sichere Methode, um das Potenzial des Fahrzeugs voll auszuschöpfen. Die Optimierung erfolgt durch eine gezielte Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was zu einer Leistungssteigerung führt. Einhergehend mit der Neuprogrammierung wird auch der Ladedruck erhöht.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistungssteigerung. Bei uns wird diese Anpassung mit größter Sorgfalt durchgeführt, um eine optimale Leistung zu erzielen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Die Nutzung solcher Kraftstoffe garantiert eine optimale Performance und Langlebigkeit des Motors.

Unter dem Strich bietet die Stage 1 Leistungssteigerung für die A 250 - OPF (224PS) ein tiefgreifendes Chiptuning, das das Beste aus dem Fahrzeug herausholt. Es handelt sich um eine durchdachte und effiziente Lösung, die die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs spürbar erhöht ohne die Lebensdauer des Motors zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.