Chiptuning Stage 1 für den Tucson - TL 2.0 CRDi (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
166 PS  +30PS (22%) 136 PS
122 kW  +22kW (22%) 100 kW
423 Nm  +50Nm (13%) 373 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den Tucson 2.0 CRDi wird eine sorgfältige Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder vorgenommen. Dieses Chiptuning zielt darauf ab, die Leistung des Fahrzeugs zu verbessern und gleichzeitig die Effizienz zu steigern. Die Modifikationen werden so durchgeführt, dass sie genau auf die spezifischen Anforderungen dieses Modells abgestimmt sind, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Eine zentrale Komponente dieser Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch die Anpassung dieses Faktors wird die Leistung des Motors spürbar verbessert, ohne dass der Motor übermäßig belastet wird. Dies trägt dazu bei, die Langlebigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten und gleichzeitig eine bessere Leistung zu ermöglichen.

Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann man je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielen. Dies ist ein weiterer Vorteil unserer Leistungssteigerung, die nicht nur die Motorleistung, sondern auch die allgemeine Effizienz des Fahrzeugs verbessert. Bei uns wird der Schwerpunkt auf eine ganzheitliche Verbesserung des Fahrzeugs gelegt, die über die reine Leistungssteigerung hinausgeht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.