Chiptuning Stage 1 für den Tucson - TL 1.6 T-GDI - OPF (177PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
202 PS  +25PS (14%) 177 PS
149 kW  +18kW (14%) 130 kW
315 Nm  +50Nm (19%) 265 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für das Tucson 1.6 T-GDI OPF Modell bringt eine deutliche Verbesserung der Fahrleistung. Bei uns wird eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien vorgenommen. Ziel ist es, den optimalen Ladedruck für jede Fahrsituation zu ermitteln und somit das volle Potenzial des Fahrzeugs auszuschöpfen. Das Ergebnis ist eine merkliche Erhöhung des Ladedrucks, was zu einer spürbaren Leistungssteigerung führt.

Weiterhin wird bei uns die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Durch gezielte Anpassungen können der Kraftstoffverbrauch reduziert und gleichzeitig die Leistung gesteigert werden. Die Leistungsangaben beziehen sich dabei auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Es ist zu beachten, dass eine entsprechende Kraftstoffqualität für eine optimale Funktion der Leistungssteigerung entscheidend ist.

Chiptuning ist eine effektive Methode, um die Leistung Ihres Tucson 1.6 T-GDI OPF zu steigern. Durch die Stage 1 Leistungssteigerung wird die Performance des Fahrzeugs optimiert, ohne dass dabei auf Langlebigkeit und Zuverlässigkeit verzichtet werden muss. Genießen Sie eine verbesserte Leistung und ein intensiveres Fahrerlebnis.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.