Stage 1 für den Tucson - TL 1.6 T-GDI (177PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
202 PS  +25PS (14%) 177 PS
149 kW  +18kW (14%) 130 kW
315 Nm  +50Nm (19%) 265 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Ein Tucson 1.6 T-GDI mit 177 PS kann eine beachtliche Leistung erbringen. Dennoch gibt es immer Raum für Verbesserungen, sei es für mehr Fahrdynamik oder nur um das volle Potenzial des Fahrzeugs auszuschöpfen. Eine Leistungssteigerung durch Chiptuning bietet genau diese Möglichkeit.

Bei uns wird die Leistungssteigerung durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien erreicht. Das bedeutet, dass der Ladedruck erhöht wird, was eine direkte Auswirkung auf die Leistung des Motors hat. Aber das ist noch nicht alles. Neben der Erhöhung des Ladedrucks wird auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies sorgt für eine effizientere Verbrennung und somit für eine Verbesserung der Leistung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies bedeutet, dass der Kraftstoff von hoher Qualität sein muss, um die optimale Leistung zu erzielen. Mit der richtigen Pflege und Wartung kann der Tucson 1.6 T-GDI nach der Leistungssteigerung eine deutlich verbesserte Performance aufweisen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.