Chiptuning Stage 1 für den Kona 1.6 T-GDI - OPF (177PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
202 PS  +25PS (14%) 177 PS
149 kW  +18kW (14%) 130 kW
315 Nm  +50Nm (19%) 265 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Mit einer Stage 1 Leistungssteigerung für den Hyundai Kona 1.6 T-GDI - OPF (177PS) wird jedes Autofahrerherz höher schlagen. Bei uns steht die technische Optimierung im Vordergrund, um eine spürbare Leistungssteigerung zu erzielen. Der Fokus liegt dabei auf der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien sowie der Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Facharbeit wird das volle Potenzial des Motors freigesetzt.

Darüber hinaus erfolgt bei uns eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies trägt nicht nur zu einer verbesserten Motorleistung bei, sondern sorgt auch für eine effizientere Verbrennung. Die Leistung der Stage 1 Leistungssteigerung ist allerdings abhängig von der Qualität des verwendeten Kraftstoffs. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, empfehlen wir die Verwendung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan.

Durch diese Maßnahmen wird die Leistung des Hyundai Kona 1.6 T-GDI - OPF deutlich gesteigert. Chiptuning ist mehr als nur ein Upgrade, es ist eine Investition in Fahrspaß und Effizienz. Bei uns erhält man eine professionelle Leistungssteigerung, die den Unterschied macht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.