Chiptuning Stage 1 für den Kona 1.0 T-GDI - OPF (120PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
140 PS  +20PS (17%) 120 PS
103 kW  +15kW (17%) 88 kW
227 Nm  +55Nm (32%) 172 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist für den Kona 1.0 T-GDI - OPF mit 120PS konzipiert. Sie zielt darauf ab, die bereits vorhandene Effizienz und Leistungsfähigkeit dieses Fahrzeugs weiter zu optimieren. Durch das Chiptuning wird die Leistung gesteigert, ohne die Lebensdauer des Motors zu beeinträchtigen.

Die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien ist ein wesentlicher Bestandteil des Chiptunings. Dabei wird der Ladedruck erhöht, um den Motor effizienter zu machen. Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ermöglicht eine verbesserte Verbrennung, was zu einer höheren Leistung führt. Bei uns wird bei der Leistungssteigerung besonders auf die Qualität des Kraftstoffs geachtet. Die Leistungsangaben beziehen sich daher auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungssteigerung nicht nur die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs verbessert, sondern auch das Fahrerlebnis verändert. Der Kona 1.0 T-GDI - OPF wird mit der Stage 1 Leistungssteigerung noch reaktionsschneller und bietet ein verbessertes Fahrgefühl. Bei uns wird großer Wert auf die Verbesserung der Fahrzeugeffizienz und Leistung gelegt, ohne die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.