Chiptuning Stage 1 für den i30 - PD 1.0 T-GDI - OPF (120PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +15PS (13%) 120 PS
99 kW  +11kW (13%) 88 kW
202 Nm  +30Nm (17%) 172 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den i30 1.0 T-GDI OPF ist eine speziell entwickelte Chiptuning-Maßnahme, die auf die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien abzielt. Dadurch wird eine Erhöhung des Ladedrucks erreicht, was zu einer spürbaren Verbesserung der Motorleistung führt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Leistungssteigerung in einem sicheren und kontrollierten Rahmen erfolgt, um die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit des Motors nicht zu beeinträchtigen.

Bei der Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik spielen sowohl technisches Know-How als auch präzise Abstimmung eine entscheidende Rolle. Durch die Anpassung dieser Systeme wird die Effizienz des Motors verbessert, wodurch mehr Leistung freigesetzt wird. Es sollte beachtet werden, dass die angegebene Leistungssteigerung sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan bezieht. Hierbei handelt es sich um eine wichtige Voraussetzung, um das volle Potential des Upgrades ausschöpfen zu können.

Bei uns erhalten Sie eine professionelle und individuelle Betreuung. Wir setzen auf höchste Qualität und technische Expertise, um Ihren i30 1.0 T-GDI OPF optimal zu optimieren. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich Chiptuning und Leistungssteigerung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.