Stage 1 für den 500 Abarth 500 1.4 T (165PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
180 PS  +15PS (9%) 165 PS
132 kW  +11kW (9%) 121 kW
275 Nm  +45Nm (20%) 230 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Abarth 500 1.4 T mit 165 PS ist eine umfassende Optimierung, die auf einer Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien basiert. Hierdurch wird eine Erhöhung des Ladedrucks erreicht, die zu einer signifikanten Leistungssteigerung führt. Dieser Aspekt ist besonders relevant, wenn man die Leistung des Fahrzeugs verbessern und die Fahrerfahrung intensivieren möchte.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies trägt dazu bei, die Motorleistung zu optimieren und die Effizienz des Fahrzeugs zu erhöhen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies ist ein wichtiger Faktor, der bei der Nutzung der Leistungssteigerung berücksichtigt werden sollte.

Bei uns erhält man eine professionelle und leistungsorientierte Chiptuning-Lösung für den Abarth 500 1.4 T. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Stage 1 Leistungssteigerung eine sinnvolle Investition für diejenigen ist, die die Leistung ihres Fahrzeugs verbessern und die Leistungsfähigkeit des Motors optimieren möchten, ohne dabei Kompromisse in Bezug auf die Zuverlässigkeit und die Langlebigkeit des Fahrzeugs eingehen zu müssen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.