Stage 1 für den 500 Abarth 500 1.4 T (160PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
180 PS  +20PS (13%) 160 PS
132 kW  +15kW (13%) 118 kW
280 Nm  +50Nm (22%) 230 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Abarth 500 1.4 T bietet eine effektive und starke Lösung zur Leistungsverbesserung des Fahrzeugs. Die Stage 1 Leistungssteigerung berücksichtigt dabei alle relevanten Parameter, um eine optimale und sichere Leistungssteigerung zu gewährleisten.

Die Maßnahmen zur Leistungssteigerung umfassen die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks. Dadurch wird eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen ermöglicht. Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik trägt zur verbesserten Motorenperformance bei. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dadurch wird eine maximale Leistungsausgabe und ein reibungsloser Fahrzeugbetrieb gewährleistet.

Die Leistungssteigerung mittels Chiptuning ist bei uns professionell und zielgerichtet umgesetzt. Es handelt sich um eine sichere und effektive Methode zur Leistungssteigerung, die das Potenzial des Abarth 500 1.4 T voll ausschöpft. Die Leistungssteigerung wird den Anforderungen und Wünschen der Fahrer gerecht und bietet eine spürbare Verbesserung der Fahrzeugperformance.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.