Stage 1 für den Z4 - G29 sDrive20i - OPF (197PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
237 PS  +40PS (20%) 197 PS
174 kW  +29kW (20%) 145 kW
390 Nm  +70Nm (22%) 320 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW Z4 sDrive20i OPF bringt eine merkliche Verbesserung in Sachen Fahrverhalten und Effizienz. Dies wird durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien erreicht. Durch diese Anpassung wird der Ladedruck erhöht, was zu einer verbesserten Leistung des Fahrzeugs führt.

Im Zuge des Chiptunings wird zudem die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Diese Detailoptimierungen führen zu einer effizienteren Verbrennung und damit zu einer weiteren Leistungssteigerung. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Ein hochwertiger Kraftstoff ist somit Voraussetzung für das volle Leistungspotenzial nach der Leistungssteigerung.

Bei uns erhalten Sie diese umfassende Anpassung Ihres Fahrzeugs. Durch die Kombination von Ladedruckerhöhung und Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik wird Ihr BMW Z4 sDrive20i OPF zu einem spürbar leistungsstärkeren Fahrzeug. Profitieren Sie von unserer Expertise und der Qualität unserer Leistungen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Neues Leistungskit
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.