Stage 1 für den Z4 - G29 M40i - OPF (340PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
420 PS  +80PS (24%) 340 PS
309 kW  +59kW (24%) 250 kW
570 Nm  +70Nm (14%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW Z4 M40i ist eine effiziente Methode, um die Performance Ihres Fahrzeugs zu verbessern. Durch Chiptuning und Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien wird eine deutliche Steigerung der Fahrzeugleistung erreicht. Der Ladedruck wird erhöht, was eine messbare Verbesserung der Motorleistung zur Folge hat.

Zusätzlich zur Erhöhung des Ladedrucks erfolgt eine gründliche Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch diese Anpassungen wird das volle Potential des Motors ausgeschöpft und eine optimale Leistungsentfaltung gewährleistet. Bei uns wird großer Wert auf die Qualität und Effizienz des Tuning-Prozesses gelegt.

Die Leistungssteigerung bezieht sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan, um eine optimale Performance sicherzustellen. Bei Bedarf ist auch eine TÜV-Abnahme auf Anfrage möglich. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW Z4 M40i wird eine deutliche Verbesserung der Fahrzeugperformance erreicht, ohne dabei Kompromisse in puncto Qualität und Sicherheit eingehen zu müssen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • TÜV auf Anfrage
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Je nach verbautem Motorsteuergerät muss dieses ggf. zum entsperren versendet werden . Aufpreis 1200,- Euro
Entsperrdauer 3 Werktage
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.