Stage 1 für den G20, G21 330i - OPF (258PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
305 PS  +47PS (18%) 258 PS
224 kW  +35kW (18%) 190 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung der Stage 1 für den G20/G21 330i - OPF bietet eine umfassende und effektive Optimierung der Motorleistung. Dieses Chiptuning nutzt eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks, um die Motorleistung des Fahrzeugs zu steigern.

Zusätzlich zur Anpassung des Ladedrucks, beinhaltet diese Leistungssteigerung auch eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Anpassungen ermöglichen es dem Motor, effizienter und leistungsfähiger zu arbeiten, was zu einer verbesserten Gesamtleistung führt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird Wert auf eine optimale Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Fahrzeugs gelegt.

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den G20/G21 330i - OPF ist eine effektive Möglichkeit, die Leistung Ihres Fahrzeugs zu erhöhen, ohne dabei Kompromisse bei der Zuverlässigkeit oder Langlebigkeit einzugehen. Bei uns können Sie sicher sein, dass Sie eine qualitativ hochwertige und effektive Leistungssteigerung erhalten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.