Stage 1 für den G20, G21 320i - OPF (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
224 PS  +40PS (22%) 184 PS
165 kW  +29kW (22%) 135 kW
350 Nm  +50Nm (17%) 300 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den G20 320i OPF (184PS) setzt auf eine Kombination aus technischer Präzision und effizienter Performance. In erster Linie wird dabei die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien vorgenommen. Diese Anpassung ermöglicht eine gezielte Erhöhung des Ladedrucks und somit eine signifikante Leistungssteigerung.

Um die Leistung optimal zu nutzen, wird zudem die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies sorgt für eine verbesserte Verbrennung und trägt zu einer gesteigerten Effizienz bei. Die Leistungsangaben beziehen sich hierbei auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan.

Chiptuning ist ein wesentlicher Bestandteil des Leistungssteigerungsprozesses. Bei uns wird dieses Verfahren mit größter Sorgfalt und technischer Expertise durchgeführt, um eine effiziente und zuverlässige Leistungssteigerung zu gewährleisten. Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den G20 320i OPF (184PS) steht neben der Leistung auch die Langlebigkeit des Motors im Fokus.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.