Stage 1 für den G20, G21 318i - OPF (156PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
206 PS  +50PS (32%) 156 PS
152 kW  +37kW (32%) 115 kW
325 Nm  +75Nm (30%) 250 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Interessant für alle Besitzer eines BMW G20 oder G21 318i - OPF (156PS): Wir bieten eine sogenannte Stage 1 Leistungssteigerung an, die das Potential dieses Fahrzeugmodells voll ausschöpft. Bei der Leistungssteigerung handelt es sich im Grunde um ein Chiptuning, welches mittels Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien realisiert wird. Dadurch wird eine effektive Erhöhung des Ladedrucks erzielt.

Doch damit nicht genug. Im Rahmen unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird zudem die Zünd- und Einspritzelektronik des Fahrzeugs optimiert. Beide Maßnahmen zusammen führen zu einer deutlichen Verbesserung der Fahrzeugleistung. Wichtig: Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Nur bei Verwendung solcher Kraftstoffe kann die volle Wirkung der Leistungssteigerung garantiert werden.

Bei uns steht die Qualität unserer Maßnahmen im Vordergrund. Durch die Optimierung der elektronischen Bauteile wird nicht nur die Leistung des Fahrzeugs gesteigert, sondern auch die Lebensdauer der Komponenten geschont. Die Stage 1 Leistungssteigerung ist also nicht nur eine Investition in mehr Fahrspaß, sondern auch in die Langlebigkeit des Fahrzeugs.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.