Stage 1 für den F30, F31, F34, F35 318d (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
180 PS  +30PS (20%) 150 PS
132 kW  +22kW (20%) 110 kW
370 Nm  +50Nm (16%) 320 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW F30 318d (150PS) bringt eine deutliche Leistungsverbesserung und ein optimiertes Fahrerlebnis. Kernpunkt ist die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder, die eine präzise Anpassung der Kraftstoffzufuhr ermöglicht. In Kombination mit einer sorgfältigen Erhöhung des Ladedrucks resultiert dies in einer deutlichen Verbesserung der Fahrleistung.

Besonders bemerkenswert ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt zu einer verbesserten Beschleunigung und Agilität des Fahrzeugs, insbesondere bei niedrigeren Geschwindigkeiten. Abhängig von der Fahrweise kann dies zu einer spürbaren Kraftstoffersparnis führen.

Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung profitiert der BMW F30 318d von den Vorteilen des Chiptunings. Die Anpassungen sind präzise auf das Fahrzeug abgestimmt und bringen eine optimale Leistungssteigerung. Bei uns steht die Qualität und Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Vordergrund. Der BMW F30 318d erfährt so eine spürbare Leistungsverbesserung, ohne dass die Zuverlässigkeit oder Langlebigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.