Stage 1 für den F30, F31, F34, F35 M3 CS (460PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
530 PS  +70PS (15%) 460 PS
390 kW  +51kW (15%) 338 kW
680 Nm  +80Nm (13%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den M3 CS (460PS) ist eine technische Optimierung, die sich auf die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs konzentriert. Bei uns wird die Leistungssteigerung durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien erreicht. Ziel ist es, die Leistung des Fahrzeugs zu maximieren, indem der Ladedruck erhöht wird. Dadurch wird eine effizientere Verbrennung des Kraftstoffs erreicht, was zu einer erhöhten Motorleistung führt.

Zusätzlich erfolgt eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies verbessert die Reaktionszeiten des Motors und führt zu einem reibungsloseren Fahrerlebnis. Hierbei handelt es sich um Chiptuning im besten Sinne, da die vorhandene Technik des Fahrzeugs zur Maximierung seiner Leistung genutzt wird. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass die optimierten Einstellungen auch tatsächlich zu einer Leistungssteigerung führen.

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist somit eine effiziente und zuverlässige Methode, um die Leistung Ihres M3 CS zu optimieren. Die technischen Modifikationen, die bei uns vorgenommen werden, sind speziell auf dieses Modell abgestimmt und tragen dazu bei, das Potenzial des Fahrzeugs voll auszuschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.