Stage 1 für den F30, F31, F34, F35 M3 (431PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
531 PS  +100PS (23%) 431 PS
391 kW  +74kW (23%) 317 kW
680 Nm  +130Nm (24%) 550 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den BMW M3 (F30, F31, F34, F35) mit 431 PS durch Chiptuning wird hier vorgestellt. Es geht um eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die mit einer Erhöhung des Ladedrucks einhergeht. Diese technischen Veränderungen sorgen für eine effizientere Leistungsausbeute und tragen dazu bei, das volle Potential des Fahrzeugs auszuschöpfen.

Es ist bei uns ebenso wichtig, die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik zu erwähnen, da diese ebenfalls einen wesentlichen Teil zur Leistungssteigerung beiträgt. Durch eine optimierte Zündsequenz und präzise gesteuerte Einspritzvorgänge wird der Kraftstoffverbrauch optimiert und die Motorleistung erhöht.

Die Leistungsangaben nach der Leistungssteigerung gelten für Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Es ist daher wichtig, dass bei Verwendung dieser Leistungssteigerung entsprechend hochwertiger Kraftstoff genutzt wird. Es ist zu beachten, dass die hier beschriebenen Leistungssteigerungen nur in Verbindung mit entsprechenden Kraftstoffen erreicht werden können.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.