Stage 1 für den F20, F21 125d (224PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
254 PS  +30PS (13%) 224 PS
187 kW  +22kW (13%) 165 kW
510 Nm  +60Nm (13%) 450 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den F20, F21 125d ist eine effektive Methode zur Verbesserung der Gesamtleistung des Fahrzeugs. Ein Hauptmerkmal ist die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Diese Anpassung ermöglicht eine effizientere Kraftstoffverbrennung, was zu einer höheren Motorleistung führt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diesen Anstieg wird die Motorleistung erhöht und das Fahrzeug reagiert schneller und agiler auf das Gaspedal. Dies ist besonders vorteilhaft beim Beschleunigen oder Überholen auf der Autobahn.

Zuletzt führt die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen zu einer bemerkenswerten Verbesserung des Fahrverhaltens. Je nach Fahrweise kann dadurch sogar eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Dies ist ein entscheidender Vorteil, vor allem bei Vielfahrern und Berufspendlern.

Um die volle Wirkung unserer Stage 1 Leistungssteigerung auszuschöpfen, empfehlen wir ein professionelles Chiptuning. Dies ermöglicht es, die individuellen Merkmale des Fahrzeugs optimal zu nutzen und das Beste aus der Leistungssteigerung herauszuholen. Bei uns ist die Zufriedenheit des Kunden oberste Priorität. Daher wird jede Leistungssteigerung individuell auf das jeweilige Fahrzeug abgestimmt und durchgeführt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.