Stage 1 für den F20, F21 120i (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
224 PS  +40PS (22%) 184 PS
165 kW  +29kW (22%) 135 kW
370 Nm  +80Nm (28%) 290 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW F20 120i (184PS) bietet eine effektive und zuverlässige Verbesserung der Fahrzeugleistung. Durch gezieltes Chiptuning wird die Leistung des Fahrzeugs signifikant gesteigert und das Fahrerlebnis spürbar verbessert.

Im Zentrum dieser Leistungssteigerung steht die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dies führt zu einer Erhöhung des Ladedrucks, was unmittelbar zu einer Erhöhung der Fahrzeugleistung führt. Zusätzlich wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies ermöglicht eine effizientere Verbrennung und steigert somit die Leistung des Motors. Bei uns wird das Chiptuning so durchgeführt, dass die Leistungssteigerung optimal auf die Bedürfnisse des Fahrers und die spezifischen Anforderungen des Fahrzeugs abgestimmt ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies stellt sicher, dass die verbesserte Leistung auch tatsächlich erreicht wird und das Fahrzeug dabei stets sicher und stabil bleibt. Gleichzeitig bleibt der Kraftstoffverbrauch trotz der erhöhten Leistung auf einem angemessenen Niveau. Abschließend kann festgehalten werden, dass die Stage 1 Leistungssteigerung eine effektive und zuverlässige Möglichkeit bietet, die Leistung des BMW F20 120i (184PS) spürbar zu steigern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.