Stage 1 für den F20, F21 120i (177PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
217 PS  +40PS (23%) 177 PS
160 kW  +29kW (23%) 130 kW
320 Nm  +70Nm (28%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den F20, F21 120i mit 177 PS ist eine effektive Möglichkeit, das volle Potenzial des Fahrzeugs auszuschöpfen. Der Fokus liegt hier auf der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die die Basis für die Leistungssteigerung bildet. Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik führt zu einer verbesserten Fahrzeugdynamik und einem effizienteren Kraftstoffverbrauch.

Ein weiterer Aspekt der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dieser Schritt ermöglicht eine erhebliche Erhöhung der Motorleistung ohne den Bedarf an mechanischen Änderungen an den Motorbauteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird darauf geachtet, dass die Leistungssteigerung im sicheren Bereich bleibt und keine zusätzliche Belastung für den Motor darstellt.

Chiptuning ist eine der effizientesten Methoden, um die Leistung Ihres Fahrzeugs zu steigern. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den F20, F21 120i wird eine optimale Balance zwischen zusätzlicher Leistung und Langlebigkeit des Motors erreicht. Es ist eine Lösung, die auf die Bedürfnisse derjenigen zugeschnitten ist, die nach einer effektiven und zuverlässigen Leistungssteigerung suchen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.