Stage 1 für den F10, F11, F18 D5 BITURBO (349PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
379 PS  +30PS (9%) 349 PS
279 kW  +22kW (9%) 257 kW
770 Nm  +70Nm (10%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.080,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 907,56 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den D5 Biturbo der F10, F11, F18 Serie ist eine sorgfältige und technisch anspruchsvolle Anpassung des Motorsteuergeräts. Sie erfolgt durch Chiptuning, bei dem die elektronischen Ladedruckkennlinien neu programmiert werden. Dies führt zu einer Erhöhung des Ladedrucks und damit zu einer spürbaren Leistungssteigerung.

Besonders wichtig bei diesem Vorgang ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Sie gewährleistet eine reibungslose und effiziente Verbrennung, was sich positiv auf die Leistung und das Fahrverhalten auswirkt. Bei uns wird diese Optimierung mit größter Präzision durchgeführt und auf die individuellen Anforderungen des Fahrzeugs abgestimmt.

Ein weiterer Bestandteil der Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Dies ermöglicht eine höhere Endgeschwindigkeit und trägt zu einem intensiveren Fahrerlebnis bei. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.