Stage 1 für den F10, F11, F18 530d (245PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
275 PS  +30PS (12%) 245 PS
202 kW  +22kW (12%) 180 kW
600 Nm  +60Nm (11%) 540 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
750,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 630,25 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den F10 530d ist eine effiziente Methode, um die Motorleistung zu erhöhen. Unsere Optimierung konzentriert sich auf die elektronischen Einspritzkennfelder, was zu einer verbesserten Motorreaktion und einer gesteigerten Leistungsausbeute führt.

Durch die Erhöhung des Ladedrucks gewinnt Ihr Fahrzeug an zusätzlicher Leistung, ohne dass eine Änderung der Hardware erforderlich ist. Dieses Chiptuning ist auf die spezifischen Anforderungen des 530d abgestimmt und bietet daher eine optimale Leistungssteigerung.

Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die mögliche Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei entsprechender Fahrweise der Kraftstoffverbrauch reduziert werden. So bietet die Stage 1 Leistungssteigerung nicht nur mehr Fahrspaß, sondern auch wirtschaftliche Vorteile.

Bei uns erhalten Sie eine auf Ihr Fahrzeug zugeschnittene Leistungssteigerung, die sowohl die Leistung als auch die Effizienz steigert. Allerdings sollte bedacht werden, dass die Ergebnisse je nach Fahrzeugzustand und Fahrweise variieren können.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.