Stage 1 für den F10, F11, F18 525d (204PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
260 PS  +56PS (27%) 204 PS
191 kW  +41kW (27%) 150 kW
530 Nm  +80Nm (18%) 450 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den F10, F11, F18 525d (204PS) wird durch eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder erreicht. Diese Veränderung führt zu einer verbesserten Motorleistung und Fahrzeugperformance. Die Leistungssteigerung ist dabei sowohl bei niedrigen als auch hohen Drehzahlen spürbar und bietet somit ein rundum verbessertes Fahrerlebnis.

Zusätzlich zur Optimierung der Einspritzkennfelder wird bei unserem Chiptuning auch der Ladedruck erhöht. Diese Kombination von Maßnahmen führt zu einer signifikanten Steigerung der Motorleistung und verbessert sowohl die Beschleunigung, als auch die Endgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Die V-Max Aufhebung ist in diesem Leistungspaket ebenfalls enthalten.

Ein weiterer Vorteil unserer Leistungssteigerung ist die Möglichkeit zur Kraftstoffeinsparung. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Die genauen Einsparpotentiale hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem individuellen Fahrstil und den spezifischen Fahrbedingungen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.