Stage 1 für den F10, F11, F18 550i (408PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
468 PS  +60PS (15%) 408 PS
344 kW  +44kW (15%) 300 kW
700 Nm  +100Nm (17%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.554,62 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW F10, F11, F18 550i (408PS) führt zu erheblichen Verbesserungen, die jeder Fahrer zu schätzen weiß. Die Leistungssteigerung basiert auf einer Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die eine Erhöhung des Ladedrucks ermöglicht. Diese optimierte Ladedrucksteuerung sorgt für eine effizientere Verbrennung und somit für eine bessere Leistungsausbeute.

Neben der Anpassung des Ladedrucks wird im Zuge des Chiptunings auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Durch die Feinabstimmung dieser Systeme wird eine bessere Kraftstoffeffizienz erreicht und die Leistung des Motors weiter gesteigert. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns bekommt der Kunde die Leistungssteigerung, die er für sein Fahrzeug sucht.

Die Stage 1 Leistungssteigerung bietet somit eine spürbare Verbesserung der Motorleistung, ohne die Fahrbarkeit oder die Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Dies wird durch die Verwendung modernster Technologien und die genaue Abstimmung auf das jeweilige Fahrzeug erreicht. Die Leistungssteigerung ist eine sinnvolle Investition für jeden, der das volle Potenzial seines BMW F10, F11, F18 550i (408PS) ausschöpfen möchte.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.