Stage 1 für den F10, F11, F18 520i (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
224 PS  +40PS (22%) 184 PS
165 kW  +29kW (22%) 135 kW
350 Nm  +80Nm (30%) 270 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den F10, F11, F18 520i ist eine hervorragende Option für Kunden, die das Potenzial ihres Fahrzeugs maximieren möchten. Durch Chiptuning werden mehrere Aspekte des Motors optimiert, um eine höhere Leistung zu erzielen. Bei uns steht die Qualität an erster Stelle, daher werden alle Änderungen sorgfältig durchgeführt, um die beste Leistung zu gewährleisten und gleichzeitig die Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Die Leistungssteigerung beinhaltet eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Das bedeutet, dass der Ladedruck erhöht wird, um die Leistung des Motors zu steigern. Darüber hinaus wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Diese Anpassungen ermöglichen es, das volle Potenzial des Motors auszuschöpfen und eine bessere Leistung zu erzielen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Das bedeutet, dass der Kraftstoff, der verwendet wird, eine hohe Oktanzahl haben muss, um die optimale Leistung zu erzielen. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den F10, F11, F18 520i wird das Fahrzeug in der Lage sein, seine Leistungsfähigkeit voll auszuschöpfen und eine optimale Leistung zu erzielen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.