Stage 1 für den Q5 - FY 2.0 TDI / 35 TDI (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
195 PS  +32PS (20%) 163 PS
143 kW  +24kW (20%) 120 kW
465 Nm  +65Nm (16%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Q5 2.0 TDI/35 TDI (163PS) bietet eine effektive Optimierung des Fahrzeugs. Durch die Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks wird die Leistung des Motors signifikant verbessert. Dabei steht nicht nur die Mehrleistung im Vordergrund, sondern auch die Effizienz des Motors. Durch die gezielte Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei entsprechender Fahrweise sogar eine Kraftstoffersparnis erzielt werden.

Der Unterschied zur herkömmlichen Motorleistung wird besonders bei der V-Max Aufhebung spürbar. Hierbei wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht künstlich begrenzt, was zu einem spürbaren Leistungsplus führt. Selbstverständlich wird bei uns nicht nur auf die Leistung geachtet, sondern auch auf die Langlebigkeit des Motors. Mit unserer Leistungssteigerung kann das Potenzial des Motors voll ausgeschöpft werden, ohne dass die Lebensdauer des Motors beeinträchtigt wird.

Unsere Leistungssteigerung beinhaltet nicht nur das Chiptuning selbst, sondern auch die Montage. Die Kosten für die Montage sind im Preis bereits inbegriffen. Damit bieten wir eine komplette Leistungssteigerung an, die keine Wünsche offen lässt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.