Stage 1 für den A6 C6 - 4F 2.7 TDI (190PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
235 PS  +45PS (24%) 190 PS
173 kW  +33kW (24%) 140 kW
465 Nm  +85Nm (22%) 380 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Für den A6 C6 - 4F 2.7 TDI bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung an. Diese umfasst eine Reihe von Verbesserungen, die auf eine Optimierung der Leistung und Effizienz des Fahrzeugs abzielen.

Zuerst wird eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder durchgeführt. Dies ermöglicht eine präzisere Kraftstoffzufuhr und verbessert dadurch die Leistung und Effizienz des Motors. Zusätzlich wird der Ladedruck erhöht, was zu einer weiteren Leistungssteigerung führt.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Gesamtpreis enthalten, sodass es keine versteckten Kosten gibt. Zudem ist eine V-Max Aufhebung inbegriffen. Dies bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben wird.

Ein besonderer Vorteil der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis. So profitiert man nicht nur von mehr Leistung, sondern auch von einer möglichen Reduzierung der Betriebskosten.

Bei uns wird Chiptuning auf hohem technischen Niveau durchgeführt. Die Stage 1 Leistungssteigerung für den A6 C6 - 4F 2.7 TDI ist eine effektive Möglichkeit, das Potential des Fahrzeugs voll auszuschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.