Stage 1 für den A6 C6 - 4F RS6 (579PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
629 PS  +50PS (9%) 579 PS
463 kW  +37kW (9%) 426 kW
720 Nm  +70Nm (11%) 650 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.290,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.084,03 €

Beschreibung Stage 1

Beim RS6 (579PS) empfehlen wir unsere Stage 1 Leistungssteigerung, die sich durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien auszeichnet. Hierbei wird der Ladedruck erhöht, was zu einer merklichen Verbesserung der Leistung führt. Zudem wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert, um eine effizientere Verbrennung und damit eine noch höhere Leistung zu erzielen. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung erreicht der RS6 eine Geschwindigkeitssteigerung von etwa 30 km/h.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max. Dadurch wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr begrenzt, was gerade auf der Autobahn einen deutlichen Vorteil bietet. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die angegebenen Leistungssteigerungen auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird darauf geachtet, dass das Chiptuning die Leistung des Fahrzeugs verbessert, ohne die Motorbelastung zu erhöhen.

Die Leistungssteigerung ist für jeden, der das Potenzial seines RS6 voll ausschöpfen möchte, eine gute Wahl. Es ist jedoch wichtig, dass die Modifikationen von qualifizierten Technikern durchgeführt werden, um die bestmögliche Leistung und Langlebigkeit des Motors zu gewährleisten. Bei uns wird der Fokus auf eine fachgerechte und gründliche Umsetzung der Leistungssteigerung gelegt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Geschwindigkeit: ca. +30 km/h
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.