Stage 1 für den A6 C6 - 4F S6 (435PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
460 PS  +25PS (6%) 435 PS
338 kW  +18kW (6%) 320 kW
560 Nm  +20Nm (4%) 540 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den A6 S6 4F ist eine sinnvolle Investition für jeden, der sein Fahrzeug auf das nächste Level bringen möchte. Durch eine Stage 1 Leistungssteigerung profitiert man von einer höheren Geschwindigkeit und einer verbesserten Performance.

Mit dieser Leistungssteigerung erreicht das Fahrzeug eine Geschwindigkeitssteigerung von bis zu 20 km/h. Das bedeutet, dass man bei uns eine merkliche Verbesserung der Fahrleistung erhält. Dies wird durch eine präzise Anpassung der Motorsteuerung erreicht, die im Fachjargon als Chiptuning bezeichnet wird.

Aber diese Leistungssteigerung ist nicht nur auf die Höchstgeschwindigkeit beschränkt. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Das bedeutet, dass das Fahrzeug auch bei höheren Drehzahlen eine stabile Leistung liefert und das ganze Potential des Motors ausgeschöpft wird.

Bei uns steht Qualität an erster Stelle. Deshalb garantieren wir, dass die Leistungssteigerung den Motor nicht überlastet oder die Langlebigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigt. Denn eine Leistungssteigerung sollte immer in einem vernünftigen Rahmen bleiben und das Fahrzeug nicht unnötig belasten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Geschwindigkeit: ca. +20 km/h
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.