Stage 1 für den A2 - 8Z 1.2 TDI (61PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
86 PS  +25PS (41%) 61 PS
63 kW  +18kW (41%) 45 kW
195 Nm  +55Nm (39%) 140 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
480,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 403,36 €

Beschreibung Stage 1

Für den Audi A2 1.2 TDI bietet unsere Stage 1 Leistungssteigerung eine optimale Kombination aus Leistung und Effizienz. Mit der gezielten Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder und einer Erhöhung des Ladedrucks wird die Motorleistung signifikant gesteigert. Dabei bleibt die Zuverlässigkeit des Fahrzeugs unverändert, da die Modifikationen innerhalb der Toleranzbereiche des Motors durchgeführt werden.

Die Kosten für die Montage sind im Preis inbegriffen. Ein weiteres Plus ist die Aufhebung der V-Max, die für eine spürbar verbesserte Endgeschwindigkeit sorgt. Ein zusätzlicher Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Abhängig vom Fahrstil kann dadurch eine deutliche Kraftstoffersparnis erzielt werden.

Chiptuning ist ein effektiver Weg, um das volle Potenzial des 1.2 TDI Motors zu entfalten. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird die Leistung Ihres Audi A2 spürbar und nachhaltig optimiert, ohne die Lebensdauer des Motors zu beeinträchtigen. Ein Plus für alle, die mehr aus ihrem Fahrzeug herausholen möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.