Karosserieteile

Alle GFK Anbauteile benötigen eine Gutachten nach §19.3. Abnahmen nach Festigkeit oder Materialbescheinigung ist ggf. nur möglich, wenn Bauteile mit dementsprechender Kennzeichnung wie im Gutachten vermerkt gekennzeichnet sind.

In einem Gutachten für z.b. einen Heckflügel muss der geprüfte Fahrzeugtyp und die geprüfte Geschwindigkeit vermerkt sein.

Alle verbauten Anbauteile sind stabil zu befestigen, so das eine Abnahme möglich ist. Unsachgemässe Befestigungen oder nicht beachtetet Bodenfreiheiten z.B bei GFK Stossfängern ,bedeuten keine Abnahme .

Felgen

Seit ca. 2 Jahren dürfen Felgen nicht mehr nach Betriebsfestigkeit oder Prüfbericht abgenommen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, die nur bei älteren Fahrzeugen bis ca. Bj. 95 gelten, diese besagen: die Festigkeit muss vor dem Fahrzeugbaujahr erstellt worden sein. Bei Felgenabnahmen wie z.b Felge mit Gutachten §19.3, Felge ist geprüft aber an einem anderen Fahrzeug, hierbei kann das vorhandene Gutachten als Vergleichsgutachten zur Abnahme genutzt werden.

Zu beachten ist auch der Abrollumfang der verbauten Rad/Reifenkombination, diese sollte sich max im Bereich von 3% liegen, da ansonsten eine Tachoüberprüfung,im schlimmsten Falle eine Abgasnachweis vorliegen muss.

Hier gelangen Sie zu dem Tacho/Reifenrechner mit dem Sie Ihre alten und neuen Reifen miteinander vergleichen können.

Bremsanlage

Leistung muss gebremst werden, das heißt aber nicht, das US oder Japanteile verbaut werden können, die günstiger sind als KBA geprüfte Bremssysteme.

Bremsanlagen die ohne Teilegutachten bezogen werden, müssen per Einzelabnahme im Fahrversuch geprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass der Prüfer das Fahrzeug mehrfach von Höchstgeschwindigkeit abbremst.

Abstand Bremssattel zur Felge muss mind. 3mm betragen.

Halterkonstruktionen in Eigenbau sind nur mit Nachweis des verwendeten Materials und Fertigungszeichnung abnehmbar.

Bremsleitungen müssen sauber verlegt und befestigt sein.

ABS und Hauptbremszylinder sind der größeren Bremse anzupassen und ggf. neu zu justieren.

Bild zeigt eine von uns, auf RS6 umgebaute Bremsanlage an einem Golf V R32

Sportsitze

Sportsitze die in einem Winkel von mindestens 15° verstellbar sind, sind eintragungsfrei. Starre Sportsitze ohne Rückenverstellung müssen zur Abnahme mit einer FIA Nummer versehen sein. Ohne FIA Prüfung kann kein Sitz im Einzelprüfverfahren abgenommen werden.

Bei Montage von Sportsitzen in starrer Form wird ein 2 türiges Fahrzeug zu einem 2 Sitzer umgeschrieben!

Türgriffentfernung

Bei der Entfernung von Aussengriffen am Fahrzeug muss das Fahrzeug über mechanische Öffner verfügen. Diese können durch anbringen von Blechstreifen oder Metallschlaufen erfolgen.

Für diese Art der Öffner verfügen wir über ein Teilegutachten, somit ist die Abnahme" kriesensicher".

Elektronische Systeme sind nicht zulässig, da die Sicherheitsraste (Verschluss Stufe 1) vorhanden sein muss.
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