Karosserieteile
In einem Gutachten für z.b. einen Heckflügel muss der geprüfte Fahrzeugtyp und die geprüfte Geschwindigkeit vermerkt sein.
Alle verbauten Anbauteile sind stabil zu befestigen, so das eine Abnahme möglich ist. Unsachgemässe Befestigungen oder nicht beachtetet Bodenfreiheiten z.B bei GFK Stossfängern ,bedeuten keine Abnahme .
Felgen
Zu beachten ist auch der Abrollumfang der verbauten Rad/Reifenkombination, diese sollte sich max im Bereich von 3% liegen, da ansonsten eine Tachoüberprüfung,im schlimmsten Falle eine Abgasnachweis vorliegen muss.
Hier gelangen Sie zu dem Tacho/Reifenrechner mit dem Sie Ihre alten und neuen Reifen miteinander vergleichen können.
Bremsanlage
Bremsanlagen die ohne Teilegutachten bezogen werden, müssen per Einzelabnahme im Fahrversuch geprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass der Prüfer das Fahrzeug mehrfach von Höchstgeschwindigkeit abbremst.
Abstand Bremssattel zur Felge muss mind. 3mm betragen.Halterkonstruktionen in Eigenbau sind nur mit Nachweis des verwendeten Materials und Fertigungszeichnung abnehmbar.
Bremsleitungen müssen sauber verlegt und befestigt sein.ABS und Hauptbremszylinder sind der größeren Bremse anzupassen und ggf. neu zu justieren.

Sportsitze
Bei Montage von Sportsitzen in starrer Form wird ein 2 türiges Fahrzeug zu einem 2 Sitzer umgeschrieben!

Türgriffentfernung
Für diese Art der Öffner verfügen wir über ein Teilegutachten, somit ist die Abnahme" kriesensicher".
Elektronische Systeme sind nicht zulässig, da die Sicherheitsraste (Verschluss Stufe 1) vorhanden sein muss.
